Visa
ANFORDERUNGEN UM DAS VISUM FÜR BOSNIEN UND HERZEGOWINA ZU ERHALTEN
Um herauszufinden, ob Sie ein Visum für Bosnien und Herzegowina brauchen, lesen Sie bitte den folgenden Link und wählen Sie das Land Ihrer Staatsbürgerschaft:
http://www.mfa.ba/konzularne_informacije/vize/Default.aspx
Um das Visum für einen kurzen Aufenthalt mit einer oder mehreren Einreisen in das Land (Das Visum C) ausgestellt erhalten zu können, ist das persönliche Vorlegen dieser Dokumente in der Botschaft erforderlich:
1.Ein gültiger Reisepass (mit einem Ablaufdatum mindestens 90 Tage nach dem Ablauf des Visums)
2.Ein Visaantrag – persönlich ausgefüllt und unterschrieben
3.Aufenthaltstitel für Österreich (das Original und eine Kopie)
4.Ein aktuelles Foto
5.Nachweis über Zahlung der konsularischen Gebühr
Neben den oben aufgezählten Dokumenten, je nach Zweck der Reise, sind auch folgende Dokumente erforderlich:
Wenn Sie BiH als Tourist besuchen wollen:
- Vorlage der Nachweise für die Unterkunft und Verpflegung bezahlt über einen Reiseveranstalter
- Oder eine Hotelreservierung samt einer Kopie des gültigen Rückfahrtticket
Inwieweit Sie Familie/Freunde besuchen wollen:
- Einladungsschreiben für die Einreise von ausländischen Staatsangehörigen nach Bosnien und Herzegowina kann von bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigen oder von Ausländern mit permanenter Aufenthaltsgenehmigung in Bosnien und Herzegowina ausgestellt werden. Der Garantiebrief muss von der zuständigen Verwaltungsbehörde und der Organisationseinheit des Sicherheitsministeriums nach dem Wohnistz, bzw. nach dem Geschäftssitz des Garantiegebers beglaubigt werden
(http://www.sps.gov.ba/index.php?option=com_content&view=article&Itemid=15&lang=ba&id=6)
Für Geschäftsreise:
- Ein Schreiben des Arbeitgebers mit Begründung für die Reise des Arbeitnehmers nach BiH
- Das Einladungsschreiben beweist, dass eine einheimische oder eine ausländische, in Bosnien und Herzegowina registrierte Rechtsperson, einen ausländischen Partner zu einem Geschäftsbesuch in einem bestimmten Zeitraum einlädt. Das Einladungsschreiben muss von der zuständigen Verwaltungsbehörde und der Organisationseinheit des Sicherheitsministeriums nach dem Geschäftssitz der einladenden Rechtsperson beglaubigt werden.
(http://www.sps.gov.ba/index.php?option=com_content&view=article&Itemid=15&lang=ba&id=6)
Gebühr für die Ausstellung des Visums in diplomatisch-konsularischen Vertretungen:
Das einmalige Visum – EUR 31,-.
Das mehrmalige Visum – Ausreisevisum oder Transitvisum bis 90 Tage – EUR 57,-.
Das mehrmalige Visum – Ausreisevisum oder Transitvisum über 90 Tage – EUR 72,.-