Reisedokumente

Heimreisedokumente werden ausschließlich zum Zwecke der Rückkehr nach Bosnien und Herzegowina an Staatsbürgerinnen und Staatsbürger von Bosnien und Herzegowina ausgestellt, die sich zufällig im Hoheitsgebiet der Republik Österreich aufgehalten haben und deren Reisedokumente gestohlen, verloren oder beschädigt wurden.

Heimreisedokument ist ein Reisedokument, welches nur für eine Fahrtrichtung gültig ist und ausschließlich dazu dient nach Bosnien und Herzegowina zurückkehren zu können. Ein Passersatz wird nur im Falle eines Diebstahls oder Verlustes des Reisepasses oder auf Antrag einer zuständigen Behörde in Österreich ausgestellt. Der Passersatz ist nur maximal 30 Tage gültig (ab dem Datum der Ausstellung).

Nach der Anzeige über den Verlust des Reisepasses, wird die diplomatisch-konsularische Vertretung das Dokument als ungültig melden oder die dafür zuständige Ausstellungsbehörde darüber informieren.

Erforderliche Unterlagen für die Ausstellung eines Passersatzes sind:

Antrag auf Passersatz

  • Anzeigebescheinigung über den Verlust oder Diebstahl des Reisepasses, ausgestellt von einer zuständigen Behörde der Republik Österreich (Magistrat oder Polizei)
  • Nachweis der Staatsbürgerschaft
  • Ein Lichtbildausweis
  • Zwei aktuelle Fotos

PASSERSATZ FÜR KINDER

Heimreisedokumente werden ausschließlich zum Zwecke der Rückkehr nach Bosnien und Herzegowina an Staatsbürgerinnen und Staatsbürger von Bosnien und Herzegowina ausgestellt, die sich zufällig im Hoheitsgebiet der Republik Österreich aufgehalten haben und deren Reisedokumente gestohlen, verloren oder beschädigt wurden.

Den Antrag auf Ausstellung des Passersatzes für Minderjährige stellen die Eltern (Vormund, der sein Reisepass zur Einsicht vorlegen muss) der minderjährigen Person. Der Vormund muss neben dem Reisepass auch die Dokumente über Vormundschaft, ausgestellt von der zuständigen Behörde in BiH, zur Einsicht vorlegen:

  • Zwei aktuelle Fotos des Kindes
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Reisepässe der beiden Eltern- bzw. Vormundsteile

Der zuständige Referent kann auch andere Dokumente zur Einsicht verlangen, wenn das nötig ist.

Eine Eintragung in den Passersatz ist gesetzmäßig nicht möglich. Der Passersatz wird für jede Person unabhängig von anderen ausgestellt, egal ob die Personen Familienangehörige sind oder nicht.

Die Gebühr für die Ausstellung des Passersatzes beträgt EUR 27.