Verzicht auf Staatsbürgerschaft

VERZICHT AUF DIE BOSNISCHE STAATSBÜRGERSCHAFT

Um den Verzicht der Staatsbürgerschaft von Bosnien und Herzegowina beantragen zu können, sind weitere Dokumenten erforderlich:

  • Geburtsurkunde aus Bosnien und Herzegowina für alle Personen die einen Antrag auf den Verzicht auf die bosnische Staatsbürgerschaft einreichen wollen
  • Heiratsurkunde aus Bosnien und Herzegowina, wenn die Person geheiratet hat

Scheidungsurteil aus Bosnien und Herzegowina (für Personen, deren Ehe geschieden wurde)

  • Staatsbürgerschaftsnachweis aus Bosnien und Herzegowina
  • Personalausweiß oder Bestätigung, dass die Person keinen Personalausweiß besitzt. Wenn die Person einen abgelaufenen BiH-Personalausweis hat, muss eine Bescheinigung darüber beigefügt werden, ass die Person keinen Personalausweiß besitzt.
  • „Auf der Staatsbürgerschaftsurkunde, der Geburtsurkunde und der Heiratsurkunde muss die Matrikelnummer (JMBG) eingetragen werden

Alle oben angeführte Dokumente dürfen nicht älter als sechs Monate sein und müssen von Behörden aus Bosnien und Herzegowina auf BKS Sprache erlassen/ausgestellt werden.

  • Garantie für den Erhalt oder Bescheid über dem Erhalt der österreichischen Staatsbürgerschaft (auf Deutsch, notwendig ist die Übersetzung auf unsere Amtssprache)
  • Meldezettel – Original (auf Deutsch, notwendig ist die Übersetzung auf unsere Amtssprache – Meldezettel-Original und Übersetzung dürfen nicht älter als sechs Monate sein) – Beachten Sie, dass die Meldezettel von einem zuständigen Beamten mit der Unterschrift und dem Siegel der zuständigen Behörde beglaubigt wird. Eine elektronisch beglaubigte Meldezettel wird nicht akzeptiert
  • Kopie eines gültigen Reisepasses von BuH oder eine Bescheinigung über den Nichtbesitz eines gültigen Reisepasses von BuH
  • Erklärung über dem Verzicht auf die Staatsbürgerschaft (wird in der Botschaft geschrieben und unterschrieben)

Minderjährige Personen (Kinder) können auf die Staatsbürgerschaft von Bosnien und Herzegowina verzichten, wenn beide Elternteile auf die Staatsbürgerschaft verzichtet haben, einen Antrag auf Verzicht des Kindes beantragen, oder auf den Antrag eines Elternteiles der auf die Staatsbürgerschaft verzichtet hat, wenn der andere Elternteil nicht mehr lebt, oder dieser das Sorgerecht für das Kind verloren hat. Den Antrag auf Verzicht der Staatsbürgerschaft kann ein Elternteil alleine stellen, auch wenn der andere Elternteil ein Fremder ist oder er selbst keine Staatsbürgerschaft besitzt. Wenn das Kind älter als 14 Jahre ist, muss er dem Verzicht zusagen.

ANMERKUNG: Minderjährige Kinder können nicht auf die Staatsbürgerschaft verzichten, wenn zumindest ein Elternteil nicht mit dem Kind auf die Staatsbürgerschaft verzichtet, und die Erklärung über den Verzicht beide Elternteile unterschreiben, oder ein Elternteil mit der Ermächtigung anderen.(Amtsblatt BiH, Nr. 13, 26. August 1999, Gesetz über Staatsbürgerschaft BiH, Abschnitt III (Erlöschen der Staatsbürgerschaft), Artikel 19., Absatz 2.)

PREIS:

Die konsularische Gebühr wird bei der Antragstellung für jeden Antrag in der Höhe von EUR 250,- bezahlt.

Der Bescheid über Verzicht auf die Staatsbürgerschaft wird von dem Ministerium für Inneres BiH erlassen, Verwaltungskosten in Höhe von EUR 410,- werden bei der Unterzeichnung der Erklärung, bzw. bei der Antragstellung auf Verzicht bezahlt.

HINWEIS: Wenn Sie den Antrag einreichen, müssen Sie ALLE Originaldokumente sowie Kopien ALLER Dokumente mitbringen.