Notariat – Vollmachten
Beglaubigte Kopien von Dokumenten sind nur für Dokumente, die von einer zuständigen Behörde oder einer Dienststelle aus Bosnien und Herzegowina ausgegeben wurden, nötig.
Für die Verifikation von Kopien von Dokumenten muss die Kopie von dem Original-Dokument begleitet werden und die Gebühr dafür beträgt EUR 6,-. Die Gebühr kann nur in der Bank mit Bargeld beglichen werden. Wenn das Dokument aus mehreren Seiten besteht, müssen Sie eine Gebühr für die erste Seite in Höhe von EUR 6,- bezahlen und für jede weitere Seite EUR 3,-.
VOLLMACHT, ERBSCHAFTSERKLÄRUNG, ERKLÄRUNG
Um die Unterschrift an einer Bevollmächtigung beglaubigen zu können, eine Erbschaftserklärung oder andere Erklärung abgeben zu können ist es erforderlich, dass der Erklärungsgebende persönlich anwesend ist, die Identität wird durch ein Reisedokument überprüft. Folgende Daten des Bevollmächtigten (Vor- und Nachname, Wohnsitz und Geburtsdatum) müssen vorliegen.
Die Gebühr für die Beglaubigung der Unterschrift auf der Bevollmächtigung beträgt EUR 11,-, für die Beglaubigung der Unterschrift auf der Erbschaftserklärung, bzw. anderen Erklärung beträgt EUR 26.
Formular Vollmacht (2 Personen)
Formular Erbschaftserklärung (akzeptieren)
Formular Erbschaftserklärung (Abtretung)
Formular Erbschaftserklärung (Entsagen)