Reisepässe

AUSSTELLUNG VON BIOMETRISCHEN REISEPÄSSEN

Terminvereinbarung zur Antragstellung auf den Reisepass

Antragstellung auf den neuen Reisepass (für die Personen deren Personenkennzahl im Zivilregister eingetragen ist) ist momentan nur in der Botschaft von Bosnien und Herzegowina in Wien möglich, ausschließlich mit einer Terminvereinbarung.

Terminvereinbarung zur Antragstellung auf einen neuen Reisepass ist online jeden Tag möglich.

Erforderliche Dokumente für die Ausstellung eines Reisepasses

Eine Person, die einen gültigen oder abgelaufenen bosnischen Reisepass besitzt, welche einen Antrag auf die Ausstellung eines Reisedokumentes stellen will, muss folgende Dokumente einreichen:

  • Kopie des Reisepasses welcher der Klient besitzt
  • Ein gültiger Aufenthaltstitel (oder ein anderes Dokument, als Beweis für rechtmäßigen Aufenthalt in der Republik Österreich)
  • Meldezettel

(bei der Antragstellung auch Kopien aller eingebrachten Dokumente beifügen)Reisepassgebühren für Volljährige betragen EUR 96,-, für Kinder bis3 Jahre EUR 56,-für Kinder von 3 bis18 Jahre EUR 71. Wenn Reisepässe per Post abgeschickt werden trägt der Klient auch die Versandkosten.

Reisepass – DUPLIKAT

Zusätzlich zu den oben angeführten Dokumenten muss der Antragsteller eines Reisepass- Duplikats eine Verlustanzeige bzw. Diebstahlanzeige der Polizei vorbringen und einen amtlichen Lichtbildausweiß Bosnien und Herzegowinas (neuer Personalausweiß, Führerschein, Kopie des verlorenen bzw. gestohlenen Reispasses).

Formular GPI-2-Verlust des Reisepasses

Reisepass für Minderjährige

Zur Ausstellung eines Reisedokumentes für Minderjährige Personen ist neben den oben angeführten Dokumenten folgendes vorzuweisen: Kopie des Reisepasses, Kopie des gültigen Aufenthaltstitel, Meldezettel der beider Elternteile, sowie die persönliche Anwesenheit und Unterschrift.

Die Anwesenheit beider Elternteile ist in folgenden Fällen nicht notwendig:

  • Wenn eines der Elternteile keine Möglichkeit hat persönlich im Präsidium des diplomatischen Konsulats zu erscheinen, muss eine beglaubigte Vollmacht vorgelegt werden,
  • Sofern eine Ehescheidung vorliegt, ist der Beschluss der Ehescheidung aus Bosnien und Herzegowina sowie die Bestätigung aus Bosnien und Herzegowina, dass jener Elternteil welcher den Antrag auf den Reisepass des Kindes stellt, das Sorgerecht hat
  • Soweit alleiniges Sorgerecht vorliegt, muss eine Bestätigung der zuständigen Behörde aus Bosnien und Herzegowina vorgelegt werden.
  • Sofern sich das Kind unter Obhut befindet, ist eine Bestätigung der zuständigen Behörde aus Bosnien und Herzegowinain dem sich das Kind im Obhut befindet, vorzulegen.


WICHTIGER HINWEIS: Die Original-Dokumente in Deutsch oder einer anderen Fremdsprache müssen in Serbisch, Kroatisch oder Bosnisch übersetzt werden.

Das Register über Personenkennzahl ist Voraussetzung für die Ausstellung des biometrischen Reisepasses

Einreichung des Antrages für den neuen biometrischen Reisepass benötigt ein Register über Personenkennzahl in der elektronischen Datenbank unserer Staatsbürger (Zivilregister). Um die Personenkennzahl registrieren zu können, ist die persönliche Anwesenheit des Antragsstellers in Botschaft, das ausgefüllte Formular JMB-7 (nur mit den Daten aus Bosnien und Herzegowina) und Anzeige und die Mitnahme folgender Original-Dokumente erforderlich:

  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Geburtsurkunde
  • Kopie eines Lichtbildausweises

Dokumente aus BiH (Staatsbürgerschaftsnachweis und Geburtsurkunde) dürfen nicht älter als 6 Monate sein.

Die Eintragung ins Zivilregister ist kostenlos.

Nach der Eintragung ins Zivilregister werden die Staatsbürger von Bosnien und Herzegowina verständigt, einen Termin zur Antragstellung des Reisepasses vereinbaren zu können.

Personen die einen neuen Personalausweis oder einen neuen Führerschein haben, sind schon im Zivilregister eingetragen worden und können wann immer sie wollen einen Termin zur Antragstellung des Reisepasses vereinbaren.

Um den Antrag auf Ausstellung eines neuen Reisepasses für das minderjährige Kind stellen zu können müssen, neben der verpflichtenden Eintragung des Kindes im Zivilregister, um die Personenkennzahl erhalten zu können, beide Elternteile des minderjährigen Kindes die Personenkennzahl im Zivilregister eingetragen haben. Die Eintragung der Personenkennzahl im Zivilregister ist verpflichtend ohne Rücksichtnahme auf die Gültigkeit der Reisepässe beider Elternteile.

Eintragung im Zivilregister, Antrag

Bestimmung der einheitlichen Personenkennzahl

Für Personen die keine Personenkennzahl besitzen und neugeborene Kinder, welche die Eltern im Geburtsregister in BiH eingetragen haben, ist es möglich eine Bestimmung der einheitlichen Personenkennzahl in der Botschaft zu beantragen. Die Prozedur und notwendigen Dokumente sind gleich wie bei der Eintragung der Personenkennzahl im Zivilregister. Das Formular JMB-3 (nur mit den Daten aus Bosnien und Herzegowina) und Anzeige für minderjährige Kinder muss von den Eltern unterschrieben werden. Die Eltern müssen die Kopien ihrer Reisepässe beifügen.

Bestimmung der einheitlichen Personenkennzahl kostet EUR 10,-.

Überprüfung der Personenkennzahl im Zivilregister ist auch telefonisch möglich:

(01) 811 85 34 oder per E-Mail: najava.konzularno@bhbotschaft.at

Antrag

Antrag auf Anmeldung der Geburt des Kindes – Republika Srpska

Antrag auf Anmeldung der Geburt des Kindes – Föderation Bosnien und Herzegowina

Antrag auf Eintragung der Ehe

Antrag auf Eintragung des Todes

U cilju približavanja konzularnih usluga građanima BiH u Austriji, Ambasada Bosne i Hercegovine u Beču u organizira  „Konzularne dane“ u Linzu, Vorarlbergu,  Innsbrucku, Salzburgu i Klagenfurtu, za sve građane kojima geografski odgovaraju ove lokacije.


Ovo je prilika da se zahtjev za pasoš i druge konzularne usluge (punomoći, ovjere potpisa, izjave, i sl.) obave na ovim lokacijama bez dolaska u Beč.

Opšti uslovi za izdavanje pasoša se mogu pronaći na stranici Ambasade Bosne i Hercegovine u Beču https://bh-botschaft.at/pasos/


Održavanje Konzularnih dana je prema slijedećem rasporedu:

VORARLBERG – Wolfurt:

Subota, 18.04.2026 godine od 10:00h

Mjesto održavanja: Zgrada BVT Banka – Wolfurt

Adresa: Unterlinden 23, 6922 Wolfurt.

INNSBRUCK:
Subota, 25.04.2026. godine od 10:00h
Mjesto održavanja: Advokatska kancelarija GSR Grüner Seekirchner Rechtsanwälte
Adresa: Maria-Theresien-Straße 34 (Arkadenhof – 2.sprat) 6020 Innsbruck


KLAGENFURT:
Subota, 23.05.2026. godine od 10:00h
Mjesto održavanja: Europahaus Klagenfurt
Adresa: Reitschulgasse 4, 9020 Klagengfurt am Wörthersee


Termini za pasoš se zakazuju samo putem maila: 
konzularni.dani@bhbotschaft.at, a za ostale konzularne usluge (punomoć, ovjera potpisa na izjavama i sl.) nije potreban termin.

U mailu za rezervaciju termina za putni ispravu je potrebno navesti ime i prezime, jedinstveni matični broj (JMBG) osobe za koju se predaje zahtjev za putnu ispravu, kao i kontakt telefon. Također, istim mailom je potrebno dostaviti i sljedeće dokumente:


Ukoliko se radi o maloljetnoj osobi molimo da dostavite slijedeće dokumente:
 

Ambasada BiH će putem maila/odgovora dati dodatne upute i informacije.

Napominjemo da se termini mogu zakazati samo za taj dan, bez mogućnosti izbora za tačno vrijeme termina, nego prema dinamici prijava. Krajnji rok za prijavu je dva radna dana prije održavanja konzularnih dana.

Uplatu je potrebno izvršiti unaprijed i prilikom predavanja zahtjeva donijeti original potvrde o izvršenoj uplati.


Cijena pasoša za odrasle 96,00€, za djecu do 3 godine 56,00€, za djecu od 3 do 18 godina 71,00€. 


Troškovi poštarine (slanje gotovih putnih isprava na kućnu adresu) iznose 10,50€


Broj računa na koji se vrši uplata je:
AT84 1200 0006 8708 3902
BIC: BKAUATWW
Vlasnik računa: Botschaft von Bosnien und Herzegowina, 1120 Wien, Tivoligasse 54

Svrha uplate: Konzularna taksa za putnu ispravu i navesti ime i prezime za koga se predaje zahtjev za putnu ispravu.