Reisepässe

AUSSTELLUNG VON BIOMETRISCHEN REISEPÄSSEN

Das Register über Personenkennzahl ist Voraussetzung für die Ausstellung des biometrischen Reisepasses

Einreichung des Antrages für den neuen biometrischen Reisepass benötigt ein Register über Personenkennzahl in der elektronischen Datenbank unserer Staatsbürger (Zivilregister). Um die Personenkennzahl registrieren zu können, ist die persönliche Anwesenheit des Antragsstellers in Botschaft, das ausgefüllte Formular JMB-7 (nur mit den Daten aus Bosnien und Herzegowina) und Anzeige und die Mitnahme folgender Original-Dokumente erforderlich:

  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Geburtsurkunde
  • Kopie eines Lichtbildausweises

Dokumente aus BiH (Staatsbürgerschaftsnachweis und Geburtsurkunde) dürfen nicht älter als 6 Monate sein.

Die Eintragung ins Zivilregister ist kostenlos.

Nach der Eintragung ins Zivilregister werden die Staatsbürger von Bosnien und Herzegowina verständigt, einen Termin zur Antragstellung des Reisepasses vereinbaren zu können.

Personen die einen neuen Personalausweis oder einen neuen Führerschein haben, sind schon im Zivilregister eingetragen worden und können wann immer sie wollen einen Termin zur Antragstellung des Reisepasses vereinbaren.

Um den Antrag auf Ausstellung eines neuen Reisepasses für das minderjährige Kind stellen zu können müssen, neben der verpflichtenden Eintragung des Kindes im Zivilregister, um die Personenkennzahl erhalten zu können, beide Elternteile des minderjährigen Kindes die Personenkennzahl im Zivilregister eingetragen haben. Die Eintragung der Personenkennzahl im Zivilregister ist verpflichtend ohne Rücksichtnahme auf die Gültigkeit der Reisepässe beider Elternteile.

Eintragung im Zivilregister, Antrag

Bestimmung der einheitlichen Personenkennzahl

Für Personen die keine Personenkennzahl besitzen und neugeborene Kinder, welche die Eltern im Geburtsregister in BiH eingetragen haben, ist es möglich eine Bestimmung der einheitlichen Personenkennzahl in der Botschaft zu beantragen. Die Prozedur und notwendigen Dokumente sind gleich wie bei der Eintragung der Personenkennzahl im Zivilregister. Das Formular JMB-3 (nur mit den Daten aus Bosnien und Herzegowina) und Anzeige für minderjährige Kinder muss von den Eltern unterschrieben werden. Die Eltern müssen die Kopien ihrer Reisepässe beifügen.

Bestimmung der einheitlichen Personenkennzahl kostet EUR 13,-.

Überprüfung der Personenkennzahl im Zivilregister ist auch telefonisch möglich:

(01) 811 85 34 oder per E-Mail: najava.konzularno@bhbotschaft.at

Antrag

Antrag auf Anmeldung der Geburt des Kindes – Republika Srpska

Antrag auf Anmeldung der Geburt des Kindes – Föderation Bosnien und Herzegowina

Antrag auf Eintragung der Ehe

Antrag auf Eintragung des Todes

Terminvereinbarung zur Antragstellung auf den Reisepass

Antragstellung auf den neuen Reisepass (für die Personen deren Personenkennzahl im Zivilregister eingetragen ist) ist momentan nur in der Botschaft von Bosnien und Herzegowina in Wien möglich, ausschließlich mit einer Terminvereinbarung.

Terminvereinbarung zur Antragstellung auf einen neuen Reisepass ist jeden Werktag möglich:

  • online
  • Mit dem persönlichen Erscheinen in der Botschaft für die Staatsbürger die in Wien ihren Wohnsitz haben

Erforderliche Dokumente für die Ausstellung eines Reisepasses

Eine Person, die einen gültigen oder abgelaufenen bosnischen Reisepass besitzt, welche einen Antrag auf die Ausstellung eines Reisedokumentes stellen will, muss folgende Dokumente einreichen:

  • Kopie des Reisepasses welcher der Klient besitzt
  • Ein gültiger Aufenthaltstitel (oder ein anderes Dokument, als Beweis für rechtmäßigen Aufenthalt in der Republik Österreich)
  • Meldezettel

(bei der Antragstellung auch Kopien aller eingebrachten Dokumente beifügen)Reisepassgebühren für Volljährige betragen EUR 129,-, für Kinder bis3 Jahre EUR 73,-für Kinder von 3 bis18 Jahre EUR 78.Wenn Reisepässe per Post abgeschickt werden trägt der Klient auch die Versandkosten.

Reisepass – DUPLIKAT

Zusätzlich zu den oben angeführten Dokumenten muss der Antragsteller eines Reisepass- Duplikats eine Verlustanzeige bzw. Diebstahlanzeige der Polizei vorbringen und einen amtlichen Lichtbildausweiß Bosnien und Herzegowinas (neuer Personalausweiß, Führerschein, Kopie des verlorenen bzw. gestohlenen Reispasses).

Formular GPI-2-Verlust des Reisepasses

Die Gebühr für die Ausstellung des Reisepass- Duplikat für Volljährige beträgt EUR 221,-, für Kinder bis zu3 Jahren EUR 116,- für Kinder von 3 bis18 Jahre EUR 121.

Reisepass für Minderjährige

Zur Ausstellung eines Reisedokumentes für Minderjährige Personen ist neben den oben angeführten Dokumenten folgendes vorzuweisen: Kopie des Reisepasses, Kopie des gültigen Aufenthaltstitel, Meldezettel der beider Elternteile, sowie die persönliche Anwesenheit und Unterschrift.

Die Anwesenheit beider Elternteile ist in folgenden Fällen nicht notwendig:

  • Wenn eines der Elternteile keine Möglichkeit hat persönlich im Präsidium des diplomatischen Konsulats zu erscheinen, muss eine beglaubigte Vollmacht vorgelegt werden,
  • Sofern eine Ehescheidung vorliegt, ist der Beschluss der Ehescheidung aus Bosnien und Herzegowina sowie die Bestätigung aus Bosnien und Herzegowina, dass jener Elternteil welcher den Antrag auf den Reisepass des Kindes stellt, das Sorgerecht hat
  • Soweit alleiniges Sorgerecht vorliegt, muss eine Bestätigung der zuständigen Behörde aus Bosnien und Herzegowina vorgelegt werden.
  • Sofern sich das Kind unter Obhut befindet, ist eine Bestätigung der zuständigen Behörde aus Bosnien und Herzegowinain dem sich das Kind im Obhut befindet, vorzulegen.


WICHTIGER HINWEIS: Die Original-Dokumente in Deutsch oder einer anderen Fremdsprache müssen in Serbisch, Kroatisch oder Bosnisch übersetzt werden.