Zollbefreiungen

Die Botschaft von Bosnien und Herzegowina in Wien, in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Gesetzes über die Zollpolitik von Bosnien und Herzegowina (Amtsblatt 21/98), wird auf die Anfrage des Klienten eine Bescheinigung über die Dauer des Aufenthalts in Österreich ausgestellt, die den Zweck der Zollbefreiung auf Waren dient, dieStaatsbürger aus Bosnien und Herzegowina für dauerhafte Rückkehr nach BiH aus der Republik Österreich importieren.

Der Antrag auf die Bescheinigung wird begleitet von:

  • Gültigen bosnischen Reisepässen von allen Familienangehörigen
  • Eine Bescheinigung der zuständigen Ausländerbehörde, dass Sie sich entweder ohne Unterbrechung mindestens zwölf Monate in Österreich aufgehalten haben oder mindestens zwölf Monate innerhalb einer Zeitperiode von vier Jahren in Österreich aufgehalten haben (es gelten die Daten der ersten Anmeldung und der letzten Abmeldung in Österreich).
  • Eine Abmeldebescheinigung aus Österreich, auf der als Begründung die Ausreise nach Bosnien und Herzegowina eingetragen ist.

Für jeden Haushalt wird nur eine Abmeldung ausgestellt.