Transiterlaubnis
Antrag auf die Erlassung eines Frachtbriefes wegen Übertragung menschlicher Überreste (Leichnam, Urne) eines bosnischen Staatsbürgers können entweder Verwandte oder ein Vertreter der Beerdigungsfirma mit der Vollmacht von der Familie beantragen. Die Vollmacht muss von der dafür zuständigen Behörde in BiH oder in Österreich beglaubigt sein.
Dokumente die man für die Erlassung eines Frachtbriefes einreichen muss:
- Reisedokument des Verstorbenen. Wenn der Verstorbene kein Reisedokument besaß, muss der Nachweis über die bosnische Staatsbürgerschaft vorgelegt werden. (Staatsbürgerschaftsnachweis oder Geburtsurkunde mit dem Nachweis über bosnischer Staatsbürgerschaft).
- Internationaler Totenschein, der von einer österreichischen Behörde erlassen worden ist.
- Leichenpass
- Todesbescheinigung
- Bestätigung eines gesicherten Grabplatzes in BiH
- Unterlagen des Fahrzeuges, des Autofahrers, Zertifikat über die Registrirung der Beerdigungsfirma und Grenzübergang in BuH
ANMERKUNG:
Infektionskrankheit als Todesursache:
Wenn die Todesursache eine Infektionskrankheit war, müssen auch ärztliche Befunde mit der Todesursache auf Latein vorgelegt werden. In diesem Fall, muss auch die zuständige Behörde aus BiH für die Erlassung eines Frachtbriefes zustimmen. Das Diplomatisch- konsularisches Präsidium kann in solchen Fällen einen Frachtbrief ohne Zustimmung BiH erlassen. Insofern kann die Prozedur länger dauern, deswegen raten wir, bei der Organisation des Transportes eine enge Zusammenarbeit der Familie mit den Mitarbeitern des diplomatisch-konsularische Präsidiums.
Exhumierung:
In Fällen einer Exhumierung müssen zuständige Behörden dem Transport der Leiche zustimmen. Diplomatisch-konsularisches Präsidium kann einen Frachtbrief ohne Zustimmung aus BiH erlassen. Deswegen raten wir auch in solchen Fällen eine enge Zusammenarbeit der Familienangehörigen mit den Mitarbeitern des Diplomatisch-konsularischen Präsidiums damit die dafür nötige Anträge müssen rechtszeitig vorgelegt werden.
Fremde:
In BiH ist auch möglich, fremde Personen zu begraben. Auch in diesem Fall ist die Erlassung eines Frachtbriefes ohne Zustimmung der zuständigen Organe in BiH nicht möglich. Die oben aufgezählten Dokumente müssen auch vorgelegt werden. Um die Zustimmung aus BiH zu bekommen bedarf es eine Bearbeitungszeit, deswegen raten wir auch in solchen Fällen eine enge Zusammenarbeit der Familie mit den Mitarbeitern des diplomatisch-konsularischen Präsidiums und eine rechtzeitige Antragstellung.
HINWEIS:
Anträge auf Ausstellung einer Bestattungsurkunde, die während der Arbeitszeit (09.00 – 14.00 Uhr) eingereicht werden, werden noch am selben Tag bearbeitet, sofern die Unterlagen vollständig sind und keine vorherige Zustimmung der zuständigen Behörde aus Bosnien und Herzegowina erforderlich ist (es handelt sich nicht um eine Exhumierung, eine ansteckende Krankheit oder einen ausländischen Staatsbürger) und die Bestattungsurkunde wird am selben Tag bis 16:00 Uhr ausgestellt.
Anfragen per E-Mail nach 14:00 Uhr (mit vollständigen Unterlagen) werden bearbeitet und der Bestattungsurkunde wird am nächsten WERKTAG bis 14:00 Uhr ausgestellt, wobei der Antragsteller verpflichtet ist, die Originaldokumente bei der Abholung des Bestattungsurkundes vorzulegen .
Die Gebühr für die Erlassung eines Frachtbriefes beträgt EUR 26.
Formulare für Genehmigungsanträge für die Übertragung der verstorbenen Personen aus Ausland in Bosnien und Herzegowina:
- Genehmigungsantrag für die Übertragung der Überreste der verstorbenen Person aus Ausland in Bosnien und Herzegowina
- Genehmigungsantrag für die Übertragung der Überreste der verstorbenen Person aus Ausland in Föderation Bosnien und Herzegowina
- Genehmigungsantrag für die Übertragung der Überreste der verstorbenen Person aus Ausland in Brčko-Distrikt
- Genehmigungsantrag für die Übertragung der Überreste der verstorbenen Person aus Ausland in Republika Srpska
Den ersten Antrag müssen alle Klienten, die eine verstorbene Person aus Ausland in den Staat Bosnien und Herzegowina transportieren wollen, ausfüllen.
Zusätzliche Anträge unter Nummern 2. oder 3. oder 4. hängen davon ab, wo die verstorbene Person begraben werden soll (in Föderation BiH, Republika Srpska oder Brčko-Distrikt) und in den Fällen wenn verstorbene Person nach Bosnien und Herzegowina transportiert werden soll und:
- sie hat keine Staatsbürgerschaft von Bosnien und Herzegowina.
- in Fällen, wenn eine Exhumierung durchgeführt ist.
- wenn die verstorbene Person auf Grund einer Infektionskrankheit verstorben ist.