Ab dem 16. Juli ist die Einreise nach Bosnien und Herzegowina aus der EU und dem SCHENGEN-Gebiet mit einem negativen SARS-CoV-2 Test gestattet

EU Flags

Auf seiner 12. Tagung verabschiedete der Ministerrat von Bosnien und Herzegowina einen Beschluss zur Änderung des Beschlusses über die Verschreibung zusätzlicher Bedingungen für die Einreise von Ausländern nach Bosnien und Herzegowina.

Die Änderung des Beschlusses ermöglicht Bürgern von EU-Mitgliedstaaten und Schengen-Mitgliedstaaten sowie Ausländern, die ein Mehrfachschengen-Visum oder ein Visum von EU-Ländern oder eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis in EU-Ländern und im Schengen-Raum besitzen, die Einreise und den Aufenthalt in Bosnien und Herzegowina, sofern sie eine Bescheinigung über einen negativen Test auf SARS-CoV-2-Virus, der nicht älter als 48 Stunden ab dem Zeitpunkt des Eintritts ist, verfügen. Die Entscheidung gilt ab dem 16. Juli 2020.

Die Bürger dieser Länder sind verpflichtet, alle Anweisungen und Anordnungen der zuständigen Behörden von Bosnien und Herzegowina (epidemiologisch und gesundheitlich) einzuhalten. Staatsbürger der Republik Kroatien sind, gemäß der zuvor angenommenen Entscheidung über die Verschreibung zusätzlicher Bedingungen für die Einreise von Ausländern nach Bosnien und Herzegowina, welche regelt/erlaubt die Einreise von  Staatsbürgern von Serbien und von Montenegro (und von Kroatien)  nach Bosnien und Herzegowina, von dieser Entscheidung ausgenommen.